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   BVerwG, 27.02.2008 - 8 C 13.07   

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https://dejure.org/2008,6194
BVerwG, 27.02.2008 - 8 C 13.07 (https://dejure.org/2008,6194)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.2008 - 8 C 13.07 (https://dejure.org/2008,6194)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 8 C 13.07 (https://dejure.org/2008,6194)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    InVorG § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 2, § 11 Abs. 2 Satz 2, § 12 Abs. 3 Satz 4, § 13 Abs. 2, § 15 Abs. 1
    Präklusion; Präklusionswirkung; Durchführungsfeststellung; Glaubhaftmachung; Rechtsschutzbedürfnis; Widerruf.

  • Bundesverwaltungsgericht

    InVorG § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 2, § 11 Abs. 2 Satz 2, § 12 Abs. 3 Satz 4, § 13 Abs. 2, § 15 Abs. 1
    Durchführungsfeststellung; Glaubhaftmachung; Präklusion; Präklusionswirkung; Rechtsschutzbedürfnis; Widerruf

  • Wolters Kluwer

    Reichweite der materiellrechtlichen Präklusionswirkung von § 5 Abs. 2 S. 3 Investitionsvorranggesetz (InVorG) - Bezugnahme auf eine von der Ausgangsbehörde selbst erlassene "beabsichtigte Entscheidung" als Mittel der Glaubhaftmachung - Rechtsschutzbedürfnis für eine ...

  • Judicialis

    InVorG § 4 Abs. 5; ; InVorG § 5 Abs. 2; ; InVorG § 11 Abs. 2 Satz 2; ; InVorG § 12 Abs. 3 Satz 4; ; InVorG § 13 Abs. 2; ; InVorG § 15 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen: Keine Präklusionswirkung für Durchführungsverfahren, Umfang der Glaubhaftmachung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BVerwG, 27.02.2008 - 8 C 13.07
    Er ist nicht darauf beschränkt, eine Beeinträchtigung seiner Rechtsposition durch den beabsichtigten Erlass des Verwaltungsakts darzutun (vgl. BTDrucks 12/2480, S. 67; BRDrucks 227/92, S. 204).
  • BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 16.95

    Offene Vermögensfragen: Eigeninvestition des Verfügungsberechtigten und

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2008 - 8 C 13.07
    Der Wegfall des Restitutionsanspruchs für die Fälle der Eigeninvestition des Verfügungsberechtigten ist in § 11 Abs. 5 InVorG abschließend geregelt (Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 16.95 - Buchholz 428.1 § 12 InVorG Nr. 7).
  • BVerwG, 23.03.2011 - 8 C 6.10

    Arbeitsplatz; Aushilfskraft; Durchführungsfeststellung;

    Dass es der Klage nicht am Rechtsschutzbedürfnis fehlt, hat der Senat bereits mit Urteil vom 27. Februar 2008 (BVerwG 8 C 13.07) entschieden.
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